Der variable Lohn beinhaltet jene Bezüge, die in Abhängigkeit vom Erfolg bezahlt werden, und zwar vom Erfolg zB
- Gesamtunternehmung und/oder
- Einzelner Unternehmensbereiche und/oder
- Leistung des Kadermitarbeiters
und daher das Quantitativ nicht im Voraus bestimmt ist, wobei das Mass an der Zielerreichung gemessen wird.
Gesetzliche Grundlage für den Variablen Lohn bilden die Artikel von OR 322 ff.:
Weiterführende Informationen
» Leistungslohn: Variabler Lohn